Header

Immobilienrecht Greifwald

Wohnnungsmietvertragliche Kündigungsausschlußklauseln unterliegen einer engen Kontrolle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Dies gilt insbesondere für formalvertragliche Kündigungsauschlüsse, die häufig und in jedem Fall unwirksam sind, wenn der Ausschluß für einen längeren Zeitraum als für vier Jahre vereinbart wurde. Noch strenger sind die Anforderungen, wenn die Kündigung nur einseitig ausgeschlossen wurde, berichtet Rechtsanwalt Lichtblau.

Immobilienrecht Greifwald

erstreckt sich auch auf das Fahrzeug, das auf dem zu der Mietwohnung gehörenden Parkplatz abgestellt worden ist. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug von dem Parkplatz – beispielweise zur Durchführung einer Fahrt – entfernt worden ist und lebt wieder auf, sobald es wieder dorthin verbracht wird.

Immobilienrecht Greifswald

Mit Urteil vom 19.01.18 entschied der BGH (V ZR 256/16) darüber, welche Eigenschaften der Käufer einer Immobilie nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und/oder seines Gehilfen erwarten darf. Dazu zählen auch Angaben in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer oder  einem Makler erstellten Exposé handelt.

Allerdings gilt grundsätzlich unverändert die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (vgl. BGH  22.04.2106, V ZR 23/15).

Immobilienrecht Greifswald

Nach dem Urteil des BGH vom 25.01.2017 (VIII ZR 249/15) ist bei der Vermietung einer Ei-gentumswohnung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung die vorherige Beschluß-fassung über die Jahresrechnung der WEG nicht Voraussetzung. Das führt dazu, daß der Vermieter die Abrechnungsfrist, wenn er nicht anderweitig darlegt, daß er an der Erstellung der Betriebskostenabrechnung gehindert gewesen ist. Die  Beschlußfassung der Wohnungs-eigentümergemeinschaft ist nicht notwendige Voraussetzung für die Betriebskostenabrech-nung. Wohnungseigentümern, die ihre Wohnung vermieten, ist daher dringend zu raten, den Verwalter zu Erstellung der Abrechnung  anzuhalten und ggfs. binnen der Jahresfrist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung selbst gegenüber den Mietern abzurechnen, um Nachteile durch die Fristversäumnis zu vermeiden.

Immobilienrecht Greifswald

Zum Az. VIII ZR 17/16 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Höhe der Nutzungsentschädigung gesprochen, die von dem Mieter einer wirksam gekündigten Wohnung für die Dauer des Räumungsrechtsstreites zu zahlen ist. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die am Markt erzielbaren Miete von dem Mieter zu zahlen ist, d.h. die Miethöhe richtet sich nicht nach der bisher von dem Mieter zu zahlenden mietvertraglichen Miete, sondern nach den Möglichkeiten die der Markt bietet. M. a. W. die bei einer Neuvermietung zu erzielende Miete ist maßgeblich. Diese liegt naturgemäß deutlich höher, was ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für den Mieter mit sich bringt, der sich gegen eine (Eigenbedarfs-) Kündigung des Vermieters zur Wehr setzt, da im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung von ihm für die Dauer des Rechtsstreites die marktgerechte höhere Wohnungsmiete im Nachhinein zu entrichten sein wird.