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Nach den Bedingungen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erwächst dieser, sofern dem Versicherungsnehmer der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort trifft, ein Regressanpruch gegen diesen in Höhe von bis zu 5.000,00 € .

Die Dramatik dieser Regelung zeigt sich besonders in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2018. Ein Fahrzeugführer hatte durch das Streifen einer Warnbarke einen (Fremd-) Sachschaden von etwas mehr als 50,00 € an der Warnbarke verursacht und sich vom Unfallort entfernt, der die Angelegenheit für offenbar belanglos hielt. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Die KH-Versicherung seines Kraftfahrzeuges verweigerte allerdings die Regulierung des an dem PKW entstandenen Schadens. Die Versicherung vertrat erfolgreich die Auffassung, dass der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dieser, wie es ihm schien, Bagatelle eine Wartepflicht gehabt und zu beachten gehabt hätte, was er unstreitig nicht getan hatte.

Trotz der Einstellung des Strafverfahrens wegen des Vorwurfes der Unfallflucht gegen den Fahrzeugführer, wurde daher sein Anspruch gegen die eigene (Kasko-)Versicherung gekürzt.

Private Unfallversicherung

Versicherungsrecht Greifswald

Die anwaltiche Praxis zeigt eine Vielzahl von unzutreffenden Berechnung der Zahlungsansprüchen von Versicherte gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung.

Nach den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung wird für die Berechnung des Entschädigungsanspruches nach einer Verletzung mit einem bleibenden Schaden die sogenannte Gliedertaxe vereinbart. Nach dieser sind für die einzelnen Gliedmaßen bestimmte Prozentsätze für den Fall des Totalverlustes eines Gliedes Vertragsgegenstand.

Durch die Versicherer wird in vielen Fällen allerdings die Gliedertaxe nicht zutreffend angewendet, da bei der Berechnung der Entschädigungshöhe durch die das Gutachten erstellenden Ärzte in der Regel eine Beeinträchtigung der gesamten Extremität - also des ganzen Beines oder des ganzen Armes - beurteilt wird. Dies ist eine Folge der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, mit denen Ärzte häufiger betraut sind. Die Beurteilung der Beinträchtigung des geschädigten Teiles des Köpers nach den Kriterien der Gliedertaxe unterbleibt aber häufig. So kommt dann bei Verletzungen beispielsweise der Hand nicht eine Beurteilung des Teilverlustes der Hand zum Zuge, sondern es wird die Beeinträchtigung des gesamten Armes beurteilt. In einer Vielzahl von Fällen führt dies zu einer reduzierten Ent-schädigungszahlung an den Versicherungsnehmer.

Hierzu ein Beispiel aus unserer Praxis:

Die Versicherungsnehmerin hatte sich bei einem Sturz die Hand unter Beteiligung des Unterarmes verletzt. Es blieb eine dauernde Beeinträchtigung zurück. Die Versicherung regulierte auf der Grundlage der Gliedertaxe und einem ärztlichen Gutachten, das eine Einschränkung der Funktion des Armes um 10 % testierte. Danach waren 7% der Versiche-rungssumme fällig. In dem von uns eingeleiteten gerichtlichen Verfahren wurde dann diese Berechnung geprüft und korrigiert. Die Versicherungsgesellschaft wurde verurteilt einen Betrag von 23 % der Versicherungssumme zu zahlen.


Wichtig ist bei der privaten Unfallversicherung auch, von dem Recht der Prüfung der Entwicklung des Dauerschadens Gebrauch zu machen. So können Verschlechterungen des Gesundheitszustandes noch berücksichtigt werden, die ohne Ausübung dieses Rechtes auf Nachbegutachtung aufgrund der zeitlichen Abläufe sonst nicht berücksichtigt würden.

Haftungsfalle Kindergeburtstag

Versicherungsrecht Greifswald

Jedes Kind lädt gerne zu seinem Geburtstag Freunde ein, mit denen zusammen der Geburtstag mit Spiel und Spaß verbracht wird. Bei dem fröhlichen Treiben kommt es natürlich auch leicht zu Unglücksfällen, wenn beispielsweise bei dem Ballspiel statt des Balles ein Bein getroffen wird und bricht oder wenn ein Kind sich aus dem Kreis der Spielenden entfernt und sich verletzt. So kann aus dem heiteren Treiben schnell ein Drama werden, denn diejenigen, die durch eine Einladung stillschweigend die Aufsicht über die nicht eigenen Kinder übernommen haben, haften für eintretende Schäden nach der Rechtsprechung ganz wie für die eigenen Kinder, teilt Rechtsanwalt Lichtblau mit. Es gilt daher der Aufsichtspflicht mit besonderer Sorgfalt nachzukommen, denn schon die kurze Abwesenheit der Aufsichtsperson, beispielweise um das Essen zu bereiten, kann schon die Grundlage für die Haftung bilden. Ratsam ist es daher in jedem Fall, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die diese Risiken regelmäßig deckt.