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Weitreichende Folgen des Mitschnittes eines Personalgespräches

Arbeitsrecht Greifswald

Ein Arbeitnehmer hatte ein Personalgespräch zu dem er in einer offenbar angespannten Stimmung im Verhältnis zwischen ihm und seinem Arbeitgeber, mittels eines Smartphones aufgenommen, um sich so einen Beweis für die (vermeintlich) schlechte Behandlung durch den Arbeitgeber zu schaffen. Der Arbeitgeber, der davon Kenntnis erlangte, kündigte das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund. Die Kündigung wurde vor dem Arbeitsgericht angegriffen, aber der Arbeitnehmer unterlag. Das Gericht (LAG Rheinland-Pfals,  7 Sa 220/15) ging davon aus, daß diese harsche Reaktion in Ansehung des heimlichen Mitschnittes des Gespräches angemessen war.