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Ratgeber Arbeitsrecht

Fortbildungskostenerstattung

Oktober 2016

Frage: Habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und jetzt mach mein Arbeitgeber mir eine Rechnung auf,
wonach ich die Kosten einer Fortbildung, die ich vor knapp drei Jahren gemacht habe und die von
ihm bezahlt wurde, an ihn erstatten soll. Kann er das von mir verlangen?

Antwort von Rechtsanwalt Lichtblau:
Keinesfalls kann er in dieser Situation alle von ihm getragenen Kosten ersetzt verlangen, es muß in
jedem Fall berücksichtigt werden, daß zwischen der Fortbildung und dem Ende des
Arbeitsverhältnisses schon viel Zeit verstrichen ist. Daher ist, wenn überhaupt, nur ein Anteil
zurückzuzahlen.
Ob diese Pflicht überhaupt besteht, hängt im wesentlichen davon ab, ob überhaupt ein
entsprechender Vertrag geschlossen wurde oder ob sich möglicherweise aus einem Tarifvertrag solch
ein Anspruch auf Erstattung für den Arbeitgeber ergibt.
Bei individuellen Verträgen lohnt es sich in jedem Fall auch einmal genauer hinzusehen, ob diese den
Anforderungen der Gerichte an solche Arten von Vereinbarung gerecht werden. Womöglich hapert
es daran und das spart dann viel Geld.

Dienstwagen / Kündigung

Oktober 2016

Frage: Bisher habe ich einen Dienstwagen gefahren, den ich auch privat nutzen durfte, wofür ich einen
Nutzungsvorteil berechnet bekommen habe. Nun hat der Chef gemeint, ich solle den Wagen
abgeben und mit meinem eigenen Auto fahren . Muß ich den Wagen wirklich abgeben?

Antwort von Rechtsanwalt Lichtblau:
Abgegeben werden muß der Wagen regelmäßig nur, wenn der Arbeitsvertrag geändert wird, d.h. der
Chef muß eine Änderungskündigung aussprechen, die dann (in Betrieben mit mehr als zehn
Arbeitnehmer – siehe Ratgeber zu Kündigung) nach den Regeln des Kündigungsschutzgesetzes durch
die Arbeitsgerichtsbarkeit geprüft wird´. Einfach so auf Zuruf läuft es jedenfalls keinesfalls und der
Chef macht sich, wenn er den Wagen einfach einzieht, mit hoher Wahrscheinlichkeit
schadensersatzpflichtig, denn mit der Wegnahme des Wagens verweigert er ja ein vertraglich
vereinbartes Recht.
Das gilt übrigens ebenso für die private Diensttelefonnutzung, wenn ein Diensttelefon auch zur
privaten Nutzung überlassen wurde.

Entgelt-/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Oktober 2016

Frage: Beim Lokalderby unserer beiden lokalen Fußballclubs wurde ich gefoult und habe mir ein Bein
gebrochen. Muß mein Arbeitgeber mir meinen Lohn weiter zahlen?

Antwort von Rechtsanwalt Lichtblau:
Ja, denn nach der Rechtsprechung zählt Fußball nicht zu den gefährlichen Sportarten. Wären Sie bei
der Ausübung einer gefährlichen Sportart verletzt und arbeitsunfähig geworden, beispielweise bei
Kick-Boxen, müßte der Arbeitgeber allerdings keine Gehaltsfortzahlung leisten.
Die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Sportarten ist leider ungenau und die
Gerichte haben in der Vergangenheit die Gefährlichkeit von Sportarten durchaus unterschiedlich
beurteilt.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, den Lohn zu zahlen, ist es daher einfach notwendig, die
Richtigkeit dieser Entscheidung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Lichtblau vor dem zuständigen
Arbeitsgericht klären zu lassen. Die Erfolgsaussichten dürften zudem überwiegend günstig sein, denn
bislang waren die Gerichte mit der Bewertung einer Sportart als gefährlich in diesem Kontext eher
zurückhaltend

Abmahnung

Oktober 2016

Frage: Ich habe eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber erhalten und habe gehört, die
Abmahnung dient der Vorbereitung einer Kündigung. Stimmt das und was soll ich nun machen? Soll
ich gegen die Abmahnung klagen?

Antwort von Rechtsanwalt Lichtblau:
Es stimmt, daß die Abmahnung der Vorbereitung einer Kündigung dienen kann und häufig steht
dieser Gedanke im Mittelpunkt, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird. Die Erfahrung vor den
Arbeitsgerichten zeigt aber, daß oftmals die Abmahnungen nicht ausreichend präzise genug
formuliert sind, so daß sie im Ergebnis für eine Kündigung dann doch meist nicht taugen.
Aus meiner anwaltlichen Erfahrung würde ich normalerweise davon abraten, gegen eine Abmahnung
zu klagen. Es gibt natürlich immer Ausnahmen, weshalb es sich lohnt, einmal in Ruhe über die
Abmahnung und deren Hintergründe zu reden und so zu prüfen, ob im individuellen Fall doch eine
Klage Sinn machen könnte.
Übrigens : Auch Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber abmahnen, beispielsweise wenn das Gehalt
nicht pünktlich gezahlt wird, und so den fristlosen Ausstieg aus dem Arbeitsvertrag vorbereiten.

Kündigung

Oktober 2016

Frage: Hier in der Firma fürchten wir, daß Entlassungen drohen, das Unternehmen läuft nicht mehr
so gut. Kann ich mich schützen?

Antwort von Rechtsanwalt Lichtblau:
Werden im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (Teilzeitkräfte zählen nur entsprechend
ihrer Einsatzzeit mind. aber als ¼ Stelle, Auszubildende zählen nicht) findet das
Kündigungsschutzgesetz auf den Betrieb Anwendung. Die Hürden für den Ausspruch einer
wirksamen Kündigung sind dann hoch und der Betrieb muß sich eine gerichtliche Prüfung gefallen
lassen, an deren Ende häufig das Arbeitsverhältnis zwar endet, aber eine Abfindung gezahlt wird.
Daneben gibt es eine Reihe von Sonderschutzvorschriften die in jedem Fall, d. h. auch in Betrieben
mit weniger als zehn Beschäftigten zu beachten sind.
Auf jeden Fall ist zu beachten, daß eine Kündigung binnen einer Frist von drei Wochen mit einer
Klage angegriffen werden muß. Wenn gekündigt wurde, daher gleich sich von Fachanwalt für
Arbeitsrecht Lichtblau beraten lassen. Die Beratung kostet maximal 190 € (zzgl. Umsatzsteuer) und
bringt ihnen Klarheit, ob sich eine Klage voraussichtlich lohnt.