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Die Gestaltung des letzten Willens

Die Verfassung eines Testamentes ohne Notar ist möglich, es muss allerdings mit der eige-nen Hand geschrieben sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer der beiden Ehegatten das Testament niederschreibt und beide Ehegatten dieses unterschreiben. Wichtig ist bei der Formulierung des Testamentes eine präzise Verwendung der Sprache, das heißt es ist konk-ret zu beschreiben wer (Angabe des Namens  ist sinnvoll) was (konkrete Beschreibung des zugedachten Erbteiles) und ggfs. unter welcher Bedingung (Erreichung eines bestimmten Alters) bekommen soll.

Die Namen der Beteiligten sind mit dem Klarnamen und präzisen Angaben zu ihrer Bestimm-barkeit, beispielsweise Wohnort und das Geburtsdatum, zu bezeichnen.

Die aus dem Testament Begünstigten können mit Auflagen oder Bedingungen belegt werden. Soll ein minderjähriger Erbe beispielsweise ein Erbanteil erst bekommen, wenn er ein be-stimmtes Alter erreicht hat, ist dies ohne weiteres und bei ausreichend klarer Formulierung wirksam.

Das Testament sollte sicher aufbewahrt, aber nicht versteckt werden. Es kann beim Amtsge-richt hinterlegt werden, so dass die Gefahr des Verlustes gebannt ist.