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Ehepartner sind nicht Alleinerben

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, erbt der Hinterbliebene Ehepartner nicht alleine, wenn der andere stirbt. Es greift vielmehr die gesetzliche Erbfolge ein und die besagt, bei ei-ner Ehe die in der Zugewinngemeinschaft geführt wird und die kinderlos ist, daß der länger Lebende nur ¾ erbt,  1/8 geht an die Eltern des Verstorbenen. Es ist daher dringend dazu zu raten, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, mit dem sich kinderlose Eheleute ge-genseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei ist allerdings an den Pflichtteil zu denken, der nicht ausgeschlossen werden kann, wie der Name schon sagt. Dieser steht den  Eltern oder den Geschwistern des Verstorbenen zu. Wer das umgehen möchte, kann Vater, Mutter oder Ge-schwistern testamentarisch Gegenstände vermachen. Damit sind nach der Erfahrung von RA Lichtblau viele zufrieden gestellt und verzichten auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsan-spruches.

Besondere Vorsicht gilt bei längeren Auslandsaufenthalten. Es kommt in diesen Fällen unter Umständen das (unbekannte)  Erbrecht eines ausländischen Staates zu tragen. Bei der Ver-fassung eines Testamentes ist es daher sinnvoll eine Rechtsanwahl und zu bestimmen, daß  deutsches Erbrecht für die Ehepartner gelten soll.