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Ehen sind nicht folgenlos

Familienrecht Greifswald

daher gilt es zu überlegen, wie man das eheliche Miteinander gestaltet, denn diese Überlegungen reichen bis weit in die persönliche Zukunft und können diese entscheidend gestalten.

Es werden immer mehr Ehen geschieden, das Modell der Lebenszeitehe scheint ausgedient zu haben. Dieses ist aber das Leitbild der gesetzlichen Regelung der Folgen der Ehe. Die Ehepartner haben füreinander einzustehen und das unter Umständen ein Leben lang. Das kann zu wirtschaftlich schwierigen Folgen führen. Angesichts dieser erheblichen Folgen ist es zu empfehlen sich vor der Trauung Gedanken über die langfristigen Folgen der Ehe, nicht nur für den Fall der Scheidung, sondern auch für die Fragen des Erbrecht und des Unterhaltes machen.

Was bewirkt die Ehe? Zunächst ist zu nennen das Recht der Eheleute, den Ehenamen zu bestimmen. Dann ist zu erwähnen die Pflicht der Eheleute zur Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Schon damit aber können lebenslang wirkende Folgen ausgelöst werden, beispielsweise erwirbt der Hausmann/die Hausfrau keine Rentenanwartschaften

Weiter zu nennen ist das Entstehen des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner darf sein Anfangsvermögen behalten, das dann in der Ehezeit Verdiente ist mit dem Ehepartner zu teilen.

Ferner darf der Ehepartner zwar grundsätzlich weiter über sein Vermögen verfügen, jedoch ist er in dieser Befugnis mit Rücksicht auf den Ehepartner beschränkt und darf nicht über sein gesamtes Vermögen ohne Zustimmung des Partners verfügen.

Durch die Eheschließung entstehen auch Erb- und Pflichttteilsansprüche, was gerade, wenn schon Kinder vorhanden sind, gut bedacht sein sollte, da deren Ansprüche durch eine neue Eheschließung beeinflusst werden.

In der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung die gegenseitige Teilhabe der Eheleuten an den Rentenanwartschaften des jeweiligen Partner (Versorgungsausgleich).

Alle diese Folgen der Eheschließung lassen sich durch einen Ehevertrag modizifieren und der individuellen Situation anpassen. Eine solche Vereinbarung bedarf einer gründlichen Betrachtung der Lebenslage der Eheleute unter Berücksichtigung ihrer Lebenspläne und es schadet nicht, wenn auch im Verlauf der Ehezeit der Stand des Ehevertrages auf seine Aktualität hin geprüft und unter Umständen geändert wird, um geänderten Situationen Rechnung zu tragen.