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Maklerrecht

Immobilienrecht Greifswald

Die von vielen Maklern erhobenen Reservierungsgebühren für die Reservierung eines Grundstückes sind in vielen Fällen privatschriftlich nicht wirksam zu vereinbaren, sondern bedürfen der notariellen Beurkundung  hat das OLG Dresden geurteilt (OLG Dresden 8 U 964/16), da durch die Höhe der Gebühr auf die Käufer ein Kaufdruck ausgeübt werde, der einem wirtschaftlichen Zwang gleichzusetzen ist, wodurch dieses Geschäft den Charakter eines Vorvertrages erhalte.