Header

Mietrecht; Kündigungsausschluß-klauseln

Immobilienrecht Greifwald

Wohnnungsmietvertragliche Kündigungsausschlußklauseln unterliegen einer engen Kontrolle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Dies gilt insbesondere für formalvertragliche Kündigungsauschlüsse, die häufig und in jedem Fall unwirksam sind, wenn der Ausschluß für einen längeren Zeitraum als für vier Jahre vereinbart wurde. Noch strenger sind die Anforderungen, wenn die Kündigung nur einseitig ausgeschlossen wurde, berichtet Rechtsanwalt Lichtblau.