Erbringung unentgeltlicher Leistungen
Immobilienrecht Greifswald
Vorsicht bei der Erbringung unentgeltlicher Leistungen, weist Rechtsanwalt Lichtblau, Greifswald, hin. Der Werkunternehmer, der Leistungen unentgeltlich erbringt, haftet in der Regel für diese und für die von diesen ausgehenden Folgen, wie das OLG Koblenz (5 U 384/13) jüngst entschieden hat.