Pressemitteilung zur Neufassung der StVO durch RA Lichtblau, ADAC-Vertragsanwalt
Verkehrsrecht Greifswald
Ab dem 28.04. 0.00 wird die Neufassung der StVO in Kraft treten und damit drohen höhere Bußgelder, teilt Rechtsanwalt Lichtblau, Greifswald, mit.
1. bei den Halt- und Parkverstößen
Höhere Geldbußen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstö-ße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro er-höht. Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die Geldbußen von 35 auf 55 Euro angehoben.
Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
2. Schutz vor Radfahrern
Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen wer-den die Geldbußen verdoppelt.
3. Umweltschutz
Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Ab-gasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld an.