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Private Unfallversicherung

Versicherungsrecht Greifswald

Die anwaltiche Praxis zeigt eine Vielzahl von unzutreffenden Berechnung der Zahlungsansprüchen von Versicherte gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung.

Nach den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung wird für die Berechnung des Entschädigungsanspruches nach einer Verletzung mit einem bleibenden Schaden die sogenannte Gliedertaxe vereinbart. Nach dieser sind für die einzelnen Gliedmaßen bestimmte Prozentsätze für den Fall des Totalverlustes eines Gliedes Vertragsgegenstand.

Durch die Versicherer wird in vielen Fällen allerdings die Gliedertaxe nicht zutreffend angewendet, da bei der Berechnung der Entschädigungshöhe durch die das Gutachten erstellenden Ärzte in der Regel eine Beeinträchtigung der gesamten Extremität - also des ganzen Beines oder des ganzen Armes - beurteilt wird. Dies ist eine Folge der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, mit denen Ärzte häufiger betraut sind. Die Beurteilung der Beinträchtigung des geschädigten Teiles des Köpers nach den Kriterien der Gliedertaxe unterbleibt aber häufig. So kommt dann bei Verletzungen beispielsweise der Hand nicht eine Beurteilung des Teilverlustes der Hand zum Zuge, sondern es wird die Beeinträchtigung des gesamten Armes beurteilt. In einer Vielzahl von Fällen führt dies zu einer reduzierten Ent-schädigungszahlung an den Versicherungsnehmer.

Hierzu ein Beispiel aus unserer Praxis:

Die Versicherungsnehmerin hatte sich bei einem Sturz die Hand unter Beteiligung des Unterarmes verletzt. Es blieb eine dauernde Beeinträchtigung zurück. Die Versicherung regulierte auf der Grundlage der Gliedertaxe und einem ärztlichen Gutachten, das eine Einschränkung der Funktion des Armes um 10 % testierte. Danach waren 7% der Versiche-rungssumme fällig. In dem von uns eingeleiteten gerichtlichen Verfahren wurde dann diese Berechnung geprüft und korrigiert. Die Versicherungsgesellschaft wurde verurteilt einen Betrag von 23 % der Versicherungssumme zu zahlen.


Wichtig ist bei der privaten Unfallversicherung auch, von dem Recht der Prüfung der Entwicklung des Dauerschadens Gebrauch zu machen. So können Verschlechterungen des Gesundheitszustandes noch berücksichtigt werden, die ohne Ausübung dieses Rechtes auf Nachbegutachtung aufgrund der zeitlichen Abläufe sonst nicht berücksichtigt würden.