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Wettbewerbsrecht Greifswald

Die uneingeschränkte Angabe, dass Waren aus eigener Produktion und regionaler Produktion verkauft würden, stellt eine irreführende Werbung dar, sofern tatsächlich auch Produkte aus dem weiteren In- und Ausland in nicht unerheblichem Anteil verkauft werden, weist Rechtsanwalt Lichtblau, Greifswald, unter Bezug auf einen von ihm geführten Rechtsstreit, mit dem er die Unterlassung einer solchen irreführenden Behauptung vor dem für Wettbewerbssachen im Land Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Landgericht Rostock durchgesetzt hat, hin.