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Kaufrecht/Fahrzeugkauf

Zivilrecht Greifswald

Der Verkäufer hat bei einem Neufahrzeug, dessen Kombiinstrumentanzeige zur Steuerelektronik fehlerhaft anzeigt, für das Fahrzeug Gewähr zu leisten. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 20.02.2017 kann der Käufer die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges verlangen, wenn das ihm übergebene Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges mit einem Sachmangel behaftet gewesen ist. Die ist der Fall, wenn es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich sind. Ein KFZ, dessen Steuerungselektronik denFahrzeugnutzer fehlerhaft durch einen Warnhinweis zum Anhalten des KFZ und zum anschließenden Abwarten von bis zu 45 min. auffordert, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung als Fortbewegungsmittel und ist mithin mangelhaft.