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Urlaubsabgeltung und Ausschlußfristen

Auf den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen kann als reiner Geldanspruch eine individual – oder kollektivrechtlich normierte Ausschlußfrist anzuwenden sein.

Das LAG Rheinland-Pfalz hat nun allerdings entschieden, dass der Beginn des Laufes der Ausschlußfrist eine Information des Arbeitgeber über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfrist erforderlich ist.

Zudem ist an dieser Stelle zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass eine Vielzahl der individualvertraglich vereinbarten Ausschlußfristen wegen der Gestaltung der Klauseln problematisch und unwirksam sind. Im Streitfall lohnt es sich, eine Ausschlußfristklausel im Licht der Rechtsprechung zu AGB unter die Lupe zu nehmen.