Arbeitszeugnis
Ein quer unterzeichnetes Arbeitszeugnis entspricht, nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm. nicht der allgemein üblichen Gestaltung, da es von dieser signifikant abweicht. Die Art der Unterschrift wecke erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Zeugnistextes und entwertet diesen vollständig. (LAG Hamm, 4 Ta 118/16)